Lexikon - Was ist ein Sachkundiger bzw. eine Sachkundige

Warum werden Aufzugsschachtentrauchungen überhaupt eingebaut?

Der Aufzugsschacht hatte in der Vergangenheit zur Be- und Entlüftung eine unverschlossene Öffnung nach Außen. Der Wärmeschutz der Gebäudehülle von neuen Nichtwohnbauten erhöht die EnEV ab 2016 aber um ca. 20 Prozent!

Die Außenhülle eines neu geplanten und gebauten Nichtwohngebäudes darf die in der EnEV angegebenen Höchstwerte nicht überschreiten. Als Maßstab gelten die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile, die die wärmeübertragende Gebäudehülle bilden.

Das hat zur Folge, dass die Öffnung im Aufzugsschacht geschlossen werden muss.

Dieses Loch in der Wand wurde aber auch als Rauchabzug für die Aufzugsschächte baurechtlich gefordert.

Auszug BayBO Art. 37 Aufzüge (Fassung 01.01.2016)

(3) 1 Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m2 haben.2 Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann. 3 Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.

Funktionsprinzip einer Schachtentrauchung

Worauf basiert die Prüfung der Schachtentrauchung?

 

Auszug aus der SPrüfV § 2 Prüfungen (Fassung 01.Januar 2008)

„(1) Durch Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen nach § 1 Satz 2 Nr. 3 PrüfVBau müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft und bescheinigt werden:

3.     Rauchabzugsanlagen,…

(2) Die Prüfungen nach Absatz 1 sind vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen, unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der baulichen Anlage oder der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen sowie jeweils innerhalb einer Frist von drei Jahren (wiederkehrende Prüfungen) durchführen zu lassen“.

Auf der Grundlage der SPrüfV können die Schachtentrauchungen auf die Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft und bescheinigt werden.

Zur eigenen Person:

Frau Dipl.-Ing. (FH) Alexandra Herrmann ist als Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen seit über 10 Jahren tätig.

Wichtige Information für Sie:

Ein Dokument der Prüfung kann gefordert werden!

Unsere Prüfungsleistungen

 Prüfung nach SPrüfV
Gewünschte Unterlagen
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Rauchabzug Aufzugsschacht elektrisch Produktunterlagen Bericht in Datei- und Papierform
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