Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen
Wie wird geprüft?
Die Prüfung der Brandschutztüren und -tore & Feststellanlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in den jeweiligen Technischen Prüfverordnungen (z.B. SPrüfV) hinterlegt.
Auf welcher Grundlage?
Die Grundlage der Prüfung sind die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise der Hersteller. Diese Unterlagen müssen vor der Prüfung zur Verfügung gestellt werden.
Das erhalten Sie
Wir erstellen einen Bericht, auf Wunsch mit einer Fotodokumentation, welche wir Ihnen nach Abschluss der Prüfung in Wort und Schrift und in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine automatische Erinnerung für die wiederkehrende Prüfung.
Prüfungen - Menschlich, Kompetent, Vollständig
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Rauchableitungen und Entrauchungsanlagen sind z.B. in Bayern vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend zu prüfen.
Lüftungsanlagen für Ex-Bereiche
Lüftungsanlagen für Ex-Bereiche (explosionsschutzgefährdete Bereiche) sind seit dem 01. Juni 2015 jährlich wiederkehrend zu prüfen.
Brandschutzklappen
Die Prüfung von Brandschutzklappen sind vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend in den jeweiligen Technischen Prüfverordnungen (z.B. SPrüfV) hinterlegt.